Service-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Kliemann & Kliemann · Bamberg · Zur Hauptseite ra-kliemann.de

Verkehrsrecht · Bamberg · Oberfranken

Verkehrsrecht in Bamberg

Verkehrsunfall, Bußgeld, Fahrverbot, Verkehrsstrafrecht — vollständige verkehrsrechtliche Vertretung aus einer Hand.

5 Sterne auf Google & anwalt.de
Bamberg · persönlich vor Ort
Verschwiegenheit & Klartext
Erstreaktion innerhalb 24 h

Sofort-Checkliste

Im Verkehrsrecht entscheidet der Anfang oft alles. Diese acht Sofortmaßnahmen sollten Sie kennen — bei jedem verkehrsrechtlichen Vorfall.

Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck (innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150–200 m). Verletzte versorgen, Notruf 112 bei Personenschaden, Polizei 110 bei unklarer Lage.

Beweise sichern

Fotos aus allen Perspektiven: Endstellung, Beschädigungen, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Sichtverhältnisse. Unfallgegner-Daten (Name, Anschrift, Versicherung), Zeugen-Kontakte. Europäischer Unfallbericht, falls vorhanden.

Kein Schuldeingeständnis

Vor Ort keine Aussagen zur Schuld, keine Unterschrift unter Schuldanerkenntnisse der Gegenseite. Die rechtliche Bewertung erfolgt später — oft anders als die ersten Eindrücke nahelegen.

Bußgeldbescheid niemals einfach hinnehmen

Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung. Häufig sind Bescheide angreifbar (Messverfahren, Zuständigkeit, Verjährung). Erst Akteneinsicht, dann entscheiden — wir holen die Akte für Sie ein.

Bei Strafanzeige: keine Aussage

Vorgeladen als Beschuldigter? Sie sind nie zur Aussage verpflichtet (§ 136 StPO). Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten verwertet werden. Erst Akteneinsicht durch Anwalt, dann Strategie.

Bei Trunkenheit: keine freiwilligen Tests

An der Strafbarkeitsgrenze (0,5 ‰ / 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit) entscheiden Promille-Werte über Bußgeld vs. Strafverfahren. Atemalkoholtest grundsätzlich freiwillig — Blutprobe nur bei richterlicher Anordnung.

Versicherung melden — aber kontrolliert

Eigene Versicherung unverzüglich informieren. Mit gegnerischer Versicherung NICHT ohne anwaltliche Begleitung kommunizieren — vorschnelle Erklärungen können Ansprüche entwerten.

Anwalt einschalten — vor allen anderen

Bei Schaden über 800 €, bei Bußgeld über 60 € oder Punkten/Fahrverbot, bei jeder Strafanzeige. Erstanfrage telefonisch oder per E-Mail kostenfrei.

Was wir für Sie erreichen

Verkehrsunfall — Schadensregulierung

Vollständige anwaltliche Abwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld.

Bußgeldverfahren

Akteneinsicht, Prüfung des Messverfahrens (auf Standard, Eichung, Kalibrierung), Einspruch, Verteidigung vor dem Amtsgericht. Häufig Reduzierung der Sanktion oder vollständige Einstellung.

Fahrverbot abwenden

Verteidigung gegen Fahrverbot wegen besonderer Härte (berufliche Existenzgefährdung, Pflege Angehöriger). Anträge auf Härtefall-Ausnahme oder Umwandlung in Geldbuße.

Punkte Flensburg / Fahreignungsregister

Strategien zur Punktereduktion, Aufbauseminar, Verteidigung gegen Eintragungen. Bei drohendem Führerscheinentzug nach Punktesystem (8 Punkte): Strategiegespräch.

Führerscheinentzug & MPU-Vorbereitung

Vertretung im Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde, Verteidigung gegen Entziehung. MPU-Vorbereitung mit erfahrenen Beratern, Antrag auf Wiedererteilung.

Verkehrsstrafrecht

Strafrechtliche Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB).

Personenschaden

Durchsetzung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrten Bedürfnissen bei dauerhafter Beeinträchtigung.

Verkehrsunfall im EU-Ausland

Spezialisierte grenzüberschreitende Schadensregulierung — siehe unsere Detail-Seite zum Auslandsunfall.

Welche Ansprüche nach einem Unfall bestehen

Nach unverschuldetem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz — nicht nur auf die Reparatur des Blechschadens. Viele Anspruchsinhaber verschenken Geld, weil sie einzelne Positionen gar nicht kennen.

Reparaturkosten
Brutto bei tatsächlicher Reparatur in der Fachwerkstatt; netto bei fiktiver Abrechnung. Orientierung am Sachverständigengutachten.
Wiederbeschaffungswert
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Innerhalb der 130%-Grenze bleibt die Reparatur bei Weiternutzung möglich.
Merkantile Wertminderung
Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur — vom Sachverständigen beziffert.
Mietwagen / Nutzungsausfall
Ersatzfahrzeug oder Tagespauschale (ca. 23–175 € je nach Fahrzeugklasse) für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Sachverständigenkosten
Kosten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen oberhalb der Bagatellgrenze.
Abschlepp- & Bergungskosten
Transport vom Unfallort zur Werkstatt, Bergung bei abseits liegenden Fahrzeugen.
An- und Abmeldekosten
Zulassungsstellen-Gebühren beim Ersatzkauf.
Auslagenpauschale
Pauschale für Porto, Telefonate, Fahrten — typisch 25–30 €.
Schmerzensgeld
Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen — abhängig von Art, Dauer, Heilungsverlauf.
Heilbehandlungskosten
Eigenanteile, Zuzahlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapie.
Verdienstausfall
Differenz Nettoeinkommen während Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige: entgangener Gewinn.
Haushaltsführungsschaden
Entschädigung für nicht mehr leistbare Tätigkeiten im eigenen Haushalt.
Anwaltskosten
Bei unverschuldetem Unfall stets vom gegnerischen Versicherer als Schaden zu erstatten (RVG-Gebühren).

Was Sie über das Verkehrsrecht wissen sollten

Das Verkehrsrecht teilt sich in drei eigenständige Rechtsbereiche, die jeweils unterschiedliche Verfahren, Fristen und Verteidigungsstrategien erfordern.

Zivilrecht — Schadensregulierung

Nach einem Verkehrsunfall richtet sich die Schadensregulierung nach §§ 7, 17, 18 StVG, §§ 823, 249 BGB und § 115 VVG (Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer). Maßgebliche Schadenspositionen aus dem Naturalrestitutionsprinzip: alles, was zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands erforderlich ist. Verjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB), für Inland gerechnet ab Schluss des Unfalljahres. Bei Auslandsunfällen: spezielle Regeln nach Rom II.

Bußgeld- und Strafrecht

Bußgeldverfahren: bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer etc. Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung. Verkehrsstrafrecht: relevant bei §§ 142 (Unfallflucht), 315c (Gefährdung), 316 (Trunkenheit), 229 (fahrlässige Körperverletzung), 240 (Nötigung). Hier droht nicht Geldbuße, sondern Geldstrafe oder Freiheitsstrafe — und regelmäßig Führerscheinentzug. Im Strafverfahren gelten andere Verfahrensrechte (Schweigerecht, Verteidiger-Pflicht ab bestimmter Schwere). Wer hier ohne Anwalt agiert, riskiert oft mehr als nötig.

Was Mandanten uns typischerweise fragen

Brauche ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt?

Bei unverschuldetem Verkehrsunfall mit Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 800 €) empfiehlt sich die anwaltliche Vertretung dringend. Die Anwaltskosten trägt in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung als Schadensposition. Ohne Anwalt werden Ansprüche oft zu niedrig reguliert — insbesondere Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld.

Was passiert nach einem Bußgeldbescheid?

Sie haben 2 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung. Wir empfehlen immer Einspruch — er kostet nichts und stoppt die Rechtskraft. Anschließend Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichung, Kalibrierung, Tatortbedingungen. Häufig sind Bescheide angreifbar. Wenn ja: Reduzierung oder Einstellung. Wenn nein: Rücknahme noch möglich.

Kann ich ein Fahrverbot abwenden?

Bei Erstverstößen oft ja — durch Antrag auf Härtefall-Ausnahme (berufliche Existenzgefährdung, Pflege Angehöriger) oder Umwandlung in eine Geldbuße. Voraussetzung: substantiierte Darlegung der Härte. Bei wiederholten Verstößen wird es schwieriger. Wir prüfen jeden Fall einzeln und stellen den Antrag professionell.

Was tun bei Vorwurf der Unfallflucht (§ 142 StGB)?

Sofort schweigen, keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, sofort Anwalt einschalten. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist niedrig — Wartepflicht beträgt schon bei Fremdschäden über ca. 50 € mehrere Stunden. Drohende Sanktionen: Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte. Mit guter Verteidigung oft Einstellung gegen Auflage oder geringere Sanktion möglich.

Was bedeutet 0,5 ‰ vs. 1,1 ‰?

0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit — Bußgeld 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Erstverstoß). 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB — Geldstrafe, Führerscheinentzug regelmäßig 6–12 Monate, MPU-Pflicht oft anschließend. Zwischen 0,3 und 1,1 ‰ kann bei Ausfallerscheinungen schon § 316 vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).

Wann wird ein MPU-Verfahren angeordnet?

Typisch bei Trunkenheit ab 1,6 ‰ (auch ohne Auffälligkeiten), bei wiederholter Trunkenheitsfahrt, bei Drogenfund, bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr (z.B. Nötigung), bei Punktekonto über 8 mit anschließender Wiedererteilung. Vorbereitung mit erfahrenen Beratern ist entscheidend — die Erfolgsquote ohne Vorbereitung liegt unter 50 %.

Lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Im Verkehrsrecht ja — sie deckt Bußgeld-, Strafverfahren und Schadensregulierung. Wartezeit häufig 3 Monate. Bei unverschuldetem Unfall ist sie nicht nötig (gegnerische Versicherung zahlt), aber bei Bußgeld, Strafverfahren, Mitschuld oder Streit über Haftungsquote sehr wertvoll.

Wo finde ich tiefergehende Infos zu Auslandsunfällen?

Auf unserer Spezialseite verkehrsunfall-eu-ausland. Dort detailliert: 4. KH-Richtlinie, Rom II, Brüssel-Ia, Verjährungsfristen pro Land, Direktanspruch gegen ausländische Versicherer, Klage vor deutschem Wohnsitzgericht.

Was kostet eine Erstberatung im Verkehrsrecht?

Erstanfrage telefonisch oder per E-Mail kostenfrei. Bei unverschuldetem Unfall: Anwaltskosten trägt vollständig die gegnerische Versicherung. Bei Bußgeld/Strafverfahren: Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig. Bei Selbstzahlung: nach RVG, transparente Vorab-Kalkulation.

Kann ich auch nachträglich noch einen Anwalt einschalten?

Ja, solange Fristen nicht verstrichen sind. Bei Schadensregulierung: 3 Jahre Verjährungsfrist. Bei Bußgeld: vor Rechtskraft (2 Wochen ab Zustellung) am sinnvollsten — danach nur noch eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten. Bei laufenden Strafverfahren: jederzeit, je früher desto besser. Auch bei bereits abgeschlossener Regulierung lohnt manchmal eine Nachprüfung — Versicherer kürzen oft systematisch.

K
&K

Ein Service der Kanzlei Kliemann & Kliemann

Diese Service-Seite ist ein thematisch fokussiertes Angebot der inhabergeführten Rechtsanwaltskanzlei Kliemann & Kliemann mit Sitz in Bamberg. Unsere Anwälte Kilian Kliemann und Thomas Kliemann (Fachanwalt für Familienrecht; Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) sowie Stephan Geyer (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, angestellt) betreuen alle Mandate persönlich.

Zur Hauptseite ra-kliemann.de ↗

Bedenken Sie: die Versicherung des Unfallgegners kann nicht Ihr „Freund“ sein, denn deren Interessenlage ist eine ganz andere als die Ihrige. Versicherungen versuchen stets, die Regulierungsbeträge so gering wie möglich zu halten. Damit sparen die Versicherer jährlich immense Summen — wahrscheinlich mehrere Millionen Euro.

Schildern Sie
uns Ihren Fall

Ob Unfall, Bußgeld oder Strafanzeige — schreiben Sie uns formlos oder nutzen Sie das Formular. Bei Eilfristen (Einspruch, Verjährung, drohende Vollstreckung) bitte direkt anrufen.

Kanzlei

Kliemann & Kliemann
Theuerstadt 3a · 96050 Bamberg

Sprechzeiten

Mo – Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Mo – Do: 13:00 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung